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Elternzeit und -geld
Gesetz & Information
Elternzeit
Dauer: bis zu drei Jahre
Tätigkeit während der Elternzeit: bis zu 30 Wochenstunden
GesetzDas Bundesministerium der Justiz stellt hier das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit im Internet zur Verfügung.
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG
(Quelle: Bundesministerium der Justiz)
InformationDas Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hält auf ihrer Internetseite interessante Informationen zum Thema Elterngeld bereit. Fragen zur Höhe des Elterngeldes und der Vorgehensweise bei der Antragstellung werden hier beantwortet:
(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
BerechnungDer Elterngeldrechner ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hinterlegt. Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zum Elterngeld und werden direkt zum Online-Rechner weitergeleitet.
(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Teilzeitarbeit in der Elternzeit
Während der Elternzeit können Mütter und Väter bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Teilzeitarbeit kann entweder im bisherigen Betrieb oder – mit dessen Zustimmung – in einem anderen Unternehmen ausgeübt werden.
(Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA)