Elternzeit und -geld | IHK Wirtschaft und Familie
 
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    Gesetz & Information

    Elternzeit

    Dauer: bis zu drei Jahre
    Tätigkeit während der Elternzeit: bis zu 30 Wochenstunden


    Gesetz

    Das Bundesministerium der Justiz stellt hier das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit im Internet zur Verfügung.

    Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG

    (Quelle: Bundesministerium der Justiz) 


    Information

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hält auf ihrer Internetseite interessante Informationen zum Thema Elterngeld bereit. Fragen zur Höhe des Elterngeldes und der Vorgehensweise bei der Antragstellung werden hier beantwortet:

    Das Elterngeld

    (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) 


    Berechnung

    Der Elterngeldrechner ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hinterlegt. Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zum Elterngeld und werden direkt zum Online-Rechner weitergeleitet.

    Der Elterngeldrechner

    (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

     

    Teilzeitarbeit in der Elternzeit

    Während der Elternzeit können Mütter und Väter bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Teilzeitarbeit kann entweder im bisherigen Betrieb oder – mit dessen Zustimmung – in einem anderen Unternehmen ausgeübt werden.

    (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA)

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