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Freistellung
bei Krankheit des Kindes
Freistellung bei Krankheit des Kindes (Krankengeld)
Der § 45 SGB V regelt die Freistellung bei Krankheit des Kindes. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
(Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB))